Häufig gestellte Fragen
FAQ
An wen wende ich mich in einem Notfall an Wochenenden und Feiertagen?
In absoluten Notfällen während Sonn- und Feiertagen und wenn es wirklich nicht warten kann bis zum nächsten Werktag, können Sie sich an Ihren Hauswart wenden oder eine der folgenden Nummern wählen:
- Sanitär- und Heizung: 061 639 73 73
- Elektro-Notruf: 0800 55 15 40
- Ablaufreinigung: 061 711 09 08
- Küchengeräte: Dies ist kein Notfall und muss warten bis zum nächsten Werktag (leider auch über Weihnachten)
- Aufzüge: gemäss Schild im Lift und/oder auf den Lifttüren
- Feuerwehr: 118
- Polizei: 117
Der Letzte des Monats ist ein Sa. oder So. Wann findet die Abnahme statt?
Gibt es eine Alternative zum Mietzinsdepot?
Anstatt Geld auf ein Sperrkonto einzahlen, können Sie bei einem unserer Partner auch eine Bürgschaftsversicherung abschliessen und binden so kein Kapital. Bedenken Sie aber, dass Sie während der gesamten Mietdauer eine Versicherungsprämie bezahlen, die Sie nicht mehr zurückerhalten. Liegt Ihr Geld hingegen als Sicherheit auf einem Sperrkonto (Mietzinsdepot), erhalten Sie es nach Auszug zurück oder können allfällige Instandstellungen damit bezahlen.
www.swisscaution.ch
Ich habe einen Defekt an einem Haushaltgerät.
Bitte melden Sie Schäden in Ihrer Wohnung grundsätzlich per E-Mail an schaden@nyfag.ch. Wir werden dann eine Firma aufbieten, welche Sie für einen Termin kontaktiert. So kommt auch die Rechnung zu uns und wird Ihnen nur weiterverrechnet, wenn es sich gemäss Mietvertrag um eine Kleinreparatur handelt. Wenn Sie in einer Liegenschaft in der Ziegelei Oberwil wohnen, melden Sie den Schaden bitte via ImmoApp.
Ich habe einen Schlüssel verloren. Was muss ich tun?
Damit wir Ihnen einen Schlüssel nachbestellen können, benötigen wir alle Nummern auf dem Schlüssel. Bitte bestellen Sie den Schlüssel mit allen Angaben via schaden@nyfag.ch
Achtung: Wenn Sie den Schlüssel zusammen mit einem Hinweis auf Ihren genauen Wohnort verloren haben, sollte umgehend Ihr Zylinder ausgewechselt werden. Sollten Sie Ihren Schlüssel verloren haben und nicht mehr in die Wohnung kommen, weil sich alle anderen Schlüssel in der Wohnung befinden, rufen Sie den Schlüsseldienst an:
Schlüsselservice:
Grieder Schliess- u. Sicherheitstechnik
Baselstr. 25
4153 Reinach BL
Tel. 061 713 70 00
Fax 061 713 70 07
E-Mail: ug@gsst.ch
www.grieder-sicherheit.ch
Gut zu wissen: Wenn Ihr Schlüssel gefunden wird, kommt er via Polizei zur Schlüsselfirma und von dort zu uns. Aufgrund der Nummern auf dem Schlüssel und unserem Schliessplan können wir den Schlüssel dem richtigen Mieter zuordnen und werden Sie anrufen.
Ich muss leider meine Wohnung kündigen. Was ist zu beachten?
Das bedauern wir natürlich. Wichtig ist, dass die Kündigung am letzten Tag des Monats bei uns eingetroffen ist. Nicht das Datum des Poststempels ist massgebend. Im Zweifelsfalle bringen Sie uns die Kündigung persönlich vorbei.
Für sämtliche Fragen zu Ihrer Kündigung kontaktieren Sie uns unter vermietung@nyfag.ch
Kann ich Sie nur anrufen oder auch persönlich zu Ihnen kommen?
Wir freuen uns natürlich, Sie in unseren Büroräumlichkeiten zu begrüssen.
Sie finden uns an der Ecke Oberwilerstrasse/Wassergrabenstrasse im Erdgeschoss, ca. 300 m nach dem Kronenplatz in Richtung Bottmingen/Oberwil auf der rechten Seite.
Unsere Öffnungszeiten sind Mo-Do 8.00-11.30 und 13.30 – 17.00 Uhr und am Freitag durchgehend von 7.30-13.30 Uhr.
Häufig sind wir auch ausserhalb dieser Zeiten anwesend. Rufen Sie uns aber zur Sicherheit vorher an.
Jegliche Anliegen können Sie uns aber am effizientesten unter mail@nyfag.ch mitteilen.
Warum bleibt mein Heizkörper kalt?
Warum zeigt mein Backofen am Ende eine höhere Temperatur an als ich eingestellt habe?
Es kommt vor, dass ein Backofen nach dem Ausschalten kurzzeitig eine höhere Temperatur anzeigt, als beim Backen eingestellt wurde. Dieses Phänomen hat gemäss Auskunft des Technikers folgenden Grund:
«Mit der Beendingung der Backzeit bzw. des Backvorgangs stellt der Lüfter ab. Der Lüfter wälzt die Luft um und stellt sicher, dass die eingestellte Temperatur eingehalten und somit ein gutes Backergebnis erzielt wird. Wird der Lüfter nun abgestellt, steigt die Hitze im Garraum nach oben, dorthin wo der Wärmefühler platziert ist. Deshalb wird während bis zu 2 Minuten fast bis zu 20 Grad mehr auf dem Display angezeigt. Anschliessend sinkt die Temparatur wieder. Auf das Gar- und Backresultat hat dies keinerlei Einfluss. Auch dann nicht, wenn Sie den Backofen anschliessend wiederverwenden. Der Lüfter wird dann wiederum eingeschalten und reguliert die Temparatur. Das ist auch bei allen Backöfen der Mitbewerber so. Allerdings wird dort auf dem Display nicht die effektive Hitze im Garraum nach dem Backen angezeigt.»
Was ist der Referenzzinssatz?
Am 1. Januar 2008 ist die Änderung der Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen in Kraft getreten. Sie sieht vor, dass für Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes künftig für die ganze Schweiz ein einheitlicher Referenzzinssatz gilt, welcher vierteljährlich vom Bund festgelegt wird. Er stützt sich auf den hypothekarischen Durchschnittszinssatz der Banken und tritt an die Stelle des bei den Kantonalbanken bisher massgebenden Zinssatzes für variable Hypotheken.
Sehen Sie hier den aktuellen Referenzzinssatz, welcher vom Bundesamt für Wohnungswesen jeweils am 1.3., 1.6., 1.9. und 1.12 publiziert wird.
Wer bezahlt allfällige Beschädigungen?
Wie lüfte ich meine Wohnung optimal?
In dieser Broschüre finden Sie wichtige Tipps zur Vermeidung von Schimmel.
Richtiges_Lüften.pdf (Informationsbroschüre «Optimales Lüften»)
Wie schütze ich mich vor Hagelschäden?
Die Gebäudeversicherung Basel-Stadt verteilt eine neue Broschüre mit nützlichen Hinweisen, wie man sich vor Hagelschäden schützt.
Broschüre_Hagelschutz.pdf
Informationen über Unwetter erhalten Sie auf
www.wetteralarm.ch
oder als gratis abonnierter SMS-Dienst:
START WA 4000 an die Nummer 4666 senden und schon sind Sie über bevorstehende Unwetter in Basel stets informiert.
Bitte nutzen Sie den Sonnenstoren nur als Sonnenschutz und niemals als Wetterschutz. Wird der Sonnenstoren auch gegen Regen genutzt, wird der Stoff sehr schnell schmutzig und schimmlig, was Ihnen als übermässige Abnutzung in Rechnung gestellt werden muss.
Wieviele Nachmieter muss ich bringen?
Grundsätzlich nur einen. Er muss sich den Mietzins leisten können, darf keine Betreibungen haben und die Referenzauskunft beim jetzigen Vermieter muss positiv ausfallen. Zudem muss er die Wohnung zum gleichen Mietzins und im jetzigen Zustand übernehmen.
Für sämtliche Fragen zu Ihrer Kündigung kontaktieren Sie uns unter vermietung@nyfag.ch